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Bayern

Landesförderung Bayern

Allgemeine Voraussetzungen

 

Gefördert werden nur gemeinsame Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten. Berücksichtigungsfähig sind nur gemeinsame Erholungsaufenthalte von Eltern, Elternteilen, Pflegeeltern und allein erziehenden Müttern und Vätern mit einem oder mehreren Kindern, für das/die Kindergeld bezogen wird. In begründeten Ausnahmefällen sind gemeinsame Erholungsaufenthalte von Großeltern mit einem oder mehreren Enkelkindern berücksichtigungsfähig, für das/die die Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und alleinerziehende Mütter und Väter Kindergeld beziehen. Voraussetzung ist, dass die Familien ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Gefördert werden nur Aufenthalte in Bayern oder in vom Freistaat Bayern geförderten Einrichtungen, während der Schulferienzeit auch im übrigen Bundesgebiet. Grundsätzliche Fördervoraussetzung ist die nachgewiesene Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung während des Erholungsaufenthaltes. Gefördert wird jährlich ein Erholungsaufenthalt

 

WICHTIGER HINWEIS!

 

Die Förderung des Freistaates Bayern kann nicht für Erholungsaufenthalte in allen Familienferienstätten dieses Kataloges gewährt werden. Eine Übersicht der für die bayerische Förderung maßgeblichen Familienferienstätten finden Sie im Internet unter: www.zbfs.bayern.de/esf/suche_familieferien.php

 

Einkommensgrenzen

 

Das regelmäßige jährliche Nettoeinkommen (Summe der positiven Einkünfte des vorvergangenen Jahres abzüglich 27 % bzw. 22 % für Steuer und Sozialabgaben bei versicherungsfreien oder nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmern) zuzüglich etwaiger Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Bundeselterngeld - Nicht: Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeserziehungsgeld und Bayerisches Landeserziehungsgeld) muss unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen:

-  allein erziehende Eltern (mit einem Kind)                 15.600 €

-  beide Eltern (mit einem Kind)                                      17.400 €

-  je weiteres Kind                                                               4.800 €

 

Auf Antrag wird das Einkommen neu ermittelt, wenn das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der sechs vor der Antragstellung liegenden Kalendermonate um mindestens 20 v.H. geringer ist, als das erzielte durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des vorvergangenen Jahres.

 

Geförderte Urlaubsdauer

 

Mindestens sechs Tage, höchstens 14 Tage; An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.

 

Zuschussleistungen

 

Die Zuwendung beträgt je Verpflegungstag:

-  für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen erwachsenen Teilnehmer                              13 €

-  für jedes berücksichtungsfähige Kind, das nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert ist          17 €

 

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

 

Anträge sind zu richten an:

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Winzererstraße 9, 80797 München

Tel.: 0 89/12 61-23 13 (Mo-Do 9.00 bis 11.30 Uhr)

familienerholung.familienbildung@zbfs.bayern.de

Bitte beachten Sie, dass der Antrag unbedingt vor Antritt des Erholungsaufenthaltes gestellt werden muss, weil sonst die Gewährung von Zuschüssen ausgeschlossen ist!

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt unverzüglich nach Vorlage einer Bestätigung der Familienferienstätte bzw. des Trägers der Familienferienstätte über den Aufenthalt und die Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung beim ZBFS. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar an die Familien.

 

Fragen zu Urlaubsangeboten und -zielen beantworten:

 

Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V.

-Fachgebiet Vorsorge/Rehabilitation-

Auf dem Kreuz 41

86152 Augsburg

Tel:       08 21 / 31 56 – 3 03

Fax:      08 21 / 31 56 – 2 88

E-Mail: kur@caritas-augsburg.de

 

Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V.

-Abteilung Familienhilfe-

Obere Königstraße 4 b

96052 Bamberg

Tel:       09 51 / 86 04 – 4 36

Fax:      09 51 / 86 04 – 3 34 36

E-Mail: claudia.suck@caritas-bamberg.de

Internet: www.familienerholung-bamberg.de

 

Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.

-Referat Kur und Erholung-

Residenzplatz 14

85072 Eichstätt

Tel:       0 84 21 / 50 - 9 66

Fax:      0 84 21 / 50 - 9 09

E-Mail: michaela.gobleder@caritas-eichstaett.de

 

Amt für Gemeindedienst in der Evang.-Luth. Kirche Bayern

-Familienerholung-

Sperberstraße 70

90461 Nürnberg

Tel:       09 11 / 43 16 – 1 91

Fax:      09 11 / 43 16 – 1 03

E-Mail: familienerholung@afg-elkb.de

 

Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche Bayern

Pirckheimerstraße 6

90408 Nürnberg

Tel:       09 11 / 93 54 – 4 37

Fax:      09 11 / 93 54 – 4 71

E-Mail: herberth@diakonie-bayern.de

 

Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V.

-Erholungs- und Familienhilfe-

Von-der-Tann-Straße 7

93047 Regensburg

Tel:       09 41 / 50 21 – 1 26

Fax:      09 41 / 50 21 – 1 25

E-Mail: R.Bach@Caritas-Regensburg.de

 

Familienwerk der Diözese Passau

Domplatz 7

94032 Passau

Tel:       08 51 / 3 93 – 61 01

E-Mail: referat.ehe-familie@bistum-passau.de

 

Familienbund der Deutschen Katholiken in der Diözese Würzburg e. V.

Kürschnerhof 2

97070 Würzburg

Tel:      09 31 / 3 86 - 6 52 21

Fax:    09 31 / 3 86 - 6 52 29

E-Mail: fdk@bistum-wuerzburg.de