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Landesförderung Bremen


Allgemeine Voraussetzungen

Gefördert werden Bremer Familien (nicht jedoch Bremerhavener Familien) mit mindestens zwei Kindern und allein Erziehende mit mindestens einem Kind, die an Familienfreizeiten gemeinnütziger Träger teilnehmen oder eine Erholungsmaßnahme in einer anerkannten Familienferienstätte buchen. Familien mit einem behinderten Kind und allein Erziehende sind vorrangig zu berücksichtigen. Die Zuschüsse werden alle zwei Jahre gewährt.


Der Magistrat der Stadt Bremerhaven gewährt keinen Zuschuss zur Familienerholung.

Einkommensgrenzen

Teilnehmer an Maßnahmen der Familienerholung erhalten Zuschüsse im Rahmen des anrechnungsfähigen Familieneinkommens gemäß Berechnungstabelle.


Geförderte Urlaubsdauer

Die Erholungsmaßnahmen dürfen höchstens 21 Tage dauern.

Zuschussleistungen

Grundlagen der Berechnung sind die Nettoeinkünfte. Der Höchstzuschuss beträgt 15 Euro pro Tag und Teilnehmer.


Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Auskünfte und Bearbeitung durch die

Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung

c/o ServiceBureau Internationale Jugendkontakte

Gaby Benckert

Kalkstraße 6

28195 Bremen,

Tel: (04 21) 33 00 89-11

Fax: (04 21) 33 00 89-22,

gaby.benckert@jugendinfo.de

www.schnakenberg-stiftung.de