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Landesförderung Hamburg


Allgemeine Voraussetzungen

Gefördert wird eine Familienerholung (individuell geplanter Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte, in einer den Ferienstätten vergleichbar preiswerten Ferienunterkunft oder auf einem Campingplatz außerhalb Hamburgs mit einer Dauer von 10 – 21 Tagen) oder eine Familienfreizeit (organisierte Gruppenreise mit einer Dauer von 3 – 9 Tagen). Antragsberechtigt sind Hamburger Familien mit mindestens 2 im Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren, allein Erziehende auch mit einem Kind. Pflegeeltern sind den Eltern gleichgestellt. Eine Förderung für eine Familienerholung kann alle 2 Jahre beantragt werden.

Einkommensgrenzen

Das Einkommen darf festgelegte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Entsprechende Tabellen (Anlage 1 und 3 der Globalrichtlinien) erhalten Sie bei den zuständigen Stellen (s.u.) oder unter www.hamburg.de/familienwegweiser/118078/familienerholung.html.

Grundlage ist das Einkommen des Kindes, für das eine Förderung beantragt wird und seiner mit ihm zusammenlebenden Eltern bzw. seines mit ihm zusammenlebenden Elternteils. Für die Ermittlung des Einkommens gilt § 82 SGB XII entsprechend. Für die Berechnung ist das im Bewilligungszeitraum zu erwartende monatliche Einkommen maßgebend. Als zu erwartendes Einkommen gilt der Durchschnitt des Einkommens, das in den letzten drei Monaten vor Antragsstellung erzielt wurde, einschl. des auf einen Monat entfallenden Anteils der sonstigen nach § 82 SGB XII maßgeblichen Einkünfte, insbesondere des jährlichen Urlaub- und Weihnachtsgeldes und aller sonstigen Sonderzuwendungen.

Es darf nur ein Urlaub gefördert werden, dessen Gesamtkosten (einschl. Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) entsprechend festgelegte Beträge (Anlage 2 der Globalrichtlinie)  nicht übersteigen.


Zuschussleistungen

Zuschüsse in Höhe von

10 Euro pro Tag/Kind gemeinsam erziehender Eltern

12 Euro pro Tag/1. Kind allein erziehender Eltern

10 Euro pro Tag/jedes weitere Kind allein erziehender Eltern

werden nur für Kinder unter 18 Jahren gewährt.
           


Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Anträge können bei den Jugendämtern der Bezirksämter gestellt werden. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen.


Bezirksamt Altona:
Osdorfer Landstraße 50, 22549 Hamburg

Tel. 040/428 11 – 33 92

Bezirksamt Bergedorf:
Bornbrook 15, 21031 Hamburg

Tel. 040/428 91 – 20 94

Bezirksamt Eimsbüttel:
Grindelberg 66, 20139 Hamburg

Tel. 040/428 01 – 20 94

Bezirksamt Hamburg-Mitte:
Klosterwall 4, Block B, 10. Stock , 20095 Hamburg

Tel. 040/428 54 – 5175

Bezirksamt Hamburg Nord:
Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg

Tel. 040/428 04- 20 81

Bezirksamt Harburg:
Wilhelmstraße 33, 21071 Hamburg

Tel. 040/428 81 – 27 51

Bezirksamt Wandsbek:
Wandsbeker Allee 62, 22041 Hamburg

Tel. 040/428 81 – 2275