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Niedersachsen
Landesförderung Niedersachsen
Allgemeine VoraussetzungenFamilienerholungsmaßnahmen von Familien mit 3 Kindern, Familien mit einem behinderten Kind und Alleinerziehende mit Wohnsitz in Niedersachsen werden vorrangig vor Familien mit mindestens zwei Kindern gefördert.
Die Familienerholungsmaßnahmen müssen von Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen als Träger durchgeführt werden, und zwar in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen, in vom Träger verantwortlich ausgesuchten familiengerechten Einrichtungen oder auf geeigneten Bauernhöfen und Campingplätzen angeboten werden.
Einkommensgrenzen
Das nach § 82 SGB XII bereinigte Einkommen darf eine Einkommensgrenze nicht übersteigen, die sich nach § 85 SGB XII bemisst: Bei der Berechnung des Einkommens bleibt das Kindergeld außer Betracht. Das hiernach bereinigte Monatseinkommen darf die Grenze nicht übersteigen, die sich, ausgehend von den seit 01.07.2009 geltenden Regelsätzen nach dem SGB XII aus folgenden Beträgen ergibt:
- für den Haushaltsvorstand bzw. das alleinerziehende Elternteil 718 €
- für das zweite Elternteil 287 €
- je Kind 251 €
Hinzuzurechnen sind die Aufwendungen für die Unterkunft nach Abzug des Wohngeldes.
Zuschussleistungen
Der Zuschuss beträgt je Übernachtungstag bis zu
5,00 € für jedes Elternteil und
10,00 € für jedes Kind.
Der Zuschuss je Übernachtung erhöht sich für behinderte Familienangehörige bis zu 10,00 € und für Alleinerziehende bis zu 5,00 €.
Eine Einbeziehung der Großeltern in die Förderung ist in Ausnahmefällen möglich.
Familien, die im Vorjahr in die Landesförderung einbezogen waren, erhalten keine Förderung.
Auskünfte über Familienerholung erteilen:
Deutscher Familienverband
Landesverband Niedersachsen e.V.
Friedrichswall 17
30159 Hannover
Tel: 05 11 / 55 15 00
E-Mail: dfv-niedersachsen@t-online.de
www.deutscher-familienverband.de
Evangelische Aktionsgemeinschaft für
Familienfragen
Ebhardstraße 3A
30159 Hannover
Tel: 05 11 / 36 04 - 235
E-Mail: eaf@diakonie-hannovers.de
Familienbund der Katholiken
Landesverband Niedersachsen e.V.
Kolpingstraße 14
49377 Vechta
Tel: 0 44 41 / 8 72 - 203
E-Mail: familienbund@bmo-vechta.de
www.familienbund.org
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Arndtstraße 29
49080 Osnabrück
Tel: 05 41 / 2 55 84
E-Mail: vamv.niedersachsen@t-online.de
www.vamv-niedersachsen.de
Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in
Niedersachsen
Ebhardstraße 3A
30159 Hannover
Tel: 05 11 / 36 04 - 110
E-Mail: geschaeftsstelle@agf-niedersachsen.de
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
Arndtstr. 29, 49080 Osnabrück
Tel.: 05 41 / 2 55 84
mail: vamv.niedersachsen@t-online.de
www.vamv-niedersachsen.de
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Tel: 0 51 21 / 30 - 0 oder -216
E-Mail: gabriele.cortekar@ls.niedersachsen.de
weiterführende Informationen
www.ms.niedersachsen.de/master/C166383_L20_D0_I674_h1.html
