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Niedersachsen

Landesförderung Niedersachsen

Allgemeine Voraussetzungen

Familienerholungsmaßnahmen von Familien mit 3 Kindern, Familien mit einem behinderten Kind und Alleinerziehende mit Wohnsitz in Niedersachsen werden vorrangig vor Familien mit mindestens zwei Kindern gefördert.

Die Familienerholungsmaßnahmen müssen von Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen als Träger durchgeführt werden, und zwar in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen, in vom Träger verantwortlich ausgesuchten familiengerechten Einrichtungen oder auf geeigneten Bauernhöfen und Campingplätzen angeboten werden.


Einkommensgrenzen

Das nach § 82 SGB XII bereinigte Einkommen darf eine Einkommensgrenze nicht übersteigen, die sich nach § 85 SGB XII bemisst: Bei der Berechnung des Einkommens bleibt das Kindergeld außer Betracht. Das hiernach bereinigte Monatseinkommen darf die Grenze nicht übersteigen, die sich, ausgehend von den seit 01.07.2009 geltenden Regelsätzen nach dem SGB XII aus folgenden Beträgen ergibt:

- für den Haushaltsvorstand bzw. das alleinerziehende Elternteil             718 €

- für das zweite Elternteil                                                                                287 €

- je Kind                                                                                                            251 €

Hinzuzurechnen sind die Aufwendungen für die Unterkunft nach Abzug des Wohngeldes.


Geförderte Urlaubsdauer

Mindestens 7 - 14 Übernachtungen


Zuschussleistungen

Der Zuschuss beträgt je Übernachtungstag bis zu

  5,00 € für jedes Elternteil und

10,00 € für jedes Kind.


Der Zuschuss je Übernachtung erhöht sich für behinderte Familienangehörige bis zu 10,00 € und für Alleinerziehende bis zu 5,00 €.

Eine Einbeziehung der Großeltern in die Förderung ist in Ausnahmefällen möglich.

Familien, die im Vorjahr in die Landesförderung einbezogen waren, erhalten keine Förderung.


Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Ein Antrag auf Teilnahme an der Familienerholung kann formlos bei den Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege gestellt werden. Dort wird geprüft, ob noch Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Es ist zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig an die Träger der Erholungsmaßnahmen zu wenden.


Auskünfte über Familienerholung erteilen:

Deutscher Familienverband

Landesverband Niedersachsen e.V.

Friedrichswall 17

30159 Hannover

Tel: 05 11 / 55 15 00

E-Mail: dfv-niedersachsen@t-online.de

www.deutscher-familienverband.de

 

Evangelische Aktionsgemeinschaft für
Familienfragen

Ebhardstraße 3A

30159 Hannover

Tel: 05 11 / 36 04 - 235

E-Mail: eaf@diakonie-hannovers.de

www.eaf-bund.de

 

Familienbund der Katholiken

Landesverband Niedersachsen e.V.

Kolpingstraße 14

49377 Vechta

Tel: 0 44 41 / 8 72 - 203

E-Mail: familienbund@bmo-vechta.de

www.familienbund.org

 

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Arndtstraße 29

49080 Osnabrück

Tel: 05 41 / 2 55 84

E-Mail: vamv.niedersachsen@t-online.de

www.vamv-niedersachsen.de

 

Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in
Niedersachsen

Ebhardstraße 3A

30159 Hannover

Tel: 05 11 / 36 04 - 110

E-Mail: geschaeftsstelle@agf-niedersachsen.de

 

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen

Arndtstr. 29, 49080 Osnabrück

Tel.: 05 41 / 2 55 84

mail: vamv.niedersachsen@t-online.de

www.vamv-niedersachsen.de

 

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1

31134 Hildesheim

Tel: 0 51 21 / 30 - 0 oder -216

E-Mail: gabriele.cortekar@ls.niedersachsen.de

weiterführende Informationen

www.ms.niedersachsen.de/master/C166383_L20_D0_I674_h1.html