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Rheinland Pfalz

Landesförderung Rheinland Pfalz

Allgemeine Voraussetzungen


Gefördert werden gemeinsame Ferien von Eltern mit ihren Kindern in gemeinnützigen Familienferienstätten, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz oder auf entsprechend geeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung ist, dass die Familien über einen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz verfügen und mindestens 1 kindergeldberechtigtes Kind haben. Der Zuschuss kann auch gewährt werden, wenn ein Elternteil nachweislich aus besonderen Gründen (z.B. Krankheit) an der Teilnahme verhindert ist.


Einkommensgrenzen

Förderstufe A (Regelförderung):
- 1.073,71 Euro für beide Eltern
- 869,20 Euro für allein Erziehende
- 306,78 Euro für jedes Kind der Familie


Förderstufe B (für Elternzuschuss bei besonders niedrigem Einkommen):
- 818,07 Euro für beide Eltern
- 613,55 Euro für allein Erziehende
- 230,08 Euro für jedes Kind der Familie


Dabei handelt es sich um das in letzter Zeit durchschnittlich erzielte Monatseinkommen. Es gilt das so genannte bereinigte Nettoeinkommen (ohne Anrechnung von Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld bis 300 € oder in den Fällen des § 6 S. 2 BEEG 150 € - bei Mehrlingsgeburten vervielfachen sich diese Beträge mit der Zahl der weiteren geborenen Kinder); d.h. vom Brutteinkommen sind Steuern, Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen sowie Werbungskosten abzusetzen.

Im Übrigen: Der Einkommensnachweis entfällt bei Empfängerinnen und Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder von Arbeitslosengeld II. Bei geringen Überschreitungen der Einkommensgrenze bis max. 10 % wird der Zuschuss trotzdem gewährt, dann allerdings entsprechend gekürzt.

Geförderte Urlaubsdauer

Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte (einschl. An- und Abreisetag) von mind. 5 und höchstens 21 Tagen Dauer. Außerdem gilt die Regel, dass innerhalb von 2 Kalenderjahren max. 21 Tage gefördert werden.

Zuschussleistungen

Der allgemeine Zuschuss (Förderstufe A) beträgt

17,90 Euro pro Tag und Kind

23,01 Euro für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung.

Eltern mit besonders niedrigem Einkommen (Förderstufe B) erhalten außerdem einen Zuschuss für sich selbst, und zwar 7,67 Euro pro Tag und Elternteil.

 

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Der Antrag auf Familienzuschuss ist beim Träger der Erholungsmaßnahme oder bei der Familienferienstätte selbst zu stellen. In jedem Fall wird der Zuschussantrag weitergeleitet an das für die Bewilligung zuständige

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt –

(Zweigstelle Landau)

Reiterstraße 16

67829 Landau

Tel: (0 63 41) 26 267 oder 26 413

 

Neben dem Landesjugendamt erteilen Auskünfte die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (u.a. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverbände, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband),

Familienorganisationen in Rheinland-Pfalz (Verband Alleinerziehender Mütter und Väter, Familienbund der Deutschen Katholiken und Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen).

 

Arbeiterwohlfahrt – Bezirksverband Rheinland e.V.

Dreikaiserweg 4

56068 Koblenz

Tel: 02 61/ 3 006–155

 

Arbeiterwohlfahrt – Kreisverband Südpfalz e.V.

Gartenstraße 8 76870 Kandel

Tel: 0 72 75/ 56 91

 

Diakonisches Werk Pfalz

Karmelitenstr. 20

67326 Speyer

Tel:  062 32/ 66 42 67

 

Familienbund der Deutschen Katholiken

Bischofsplatz 2, 55116 Mainz

Tel: (0 61 31) 253 251

 

Verband allein erziehender Mütter und Väter,

Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.

Kaiserstr. 29

55116 Mainz

Tel: 0 61 31/ 61 66 33