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Saarland

Landeszuschuss Saarland


Allgemeine Voraussetzungen

Gemeinsame Erholung für ständig im Saarland wohnende Familien mit mindestens drei und allein Erziehende mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren. Familien und allein Erziehende bereits ab einem Kind, sofern ihnen ein um mindestens 60 v.H. behindertes Familienmitglied angehört. Kinder werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres dann mit einbezogen, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder wenn sie arbeitslos sind. Keine Altersbegrenzung für behinderte Kinder. Ferien müssen in Deutschland oder dem angrenzenden Ausland einschließlich spanisches Festland und Südtirol in einer familienfreundlichen Ferienstätte (auch Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Bauernhöfe usw.) durchgeführt werden. Campingmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Eine Förderung ist alle zwei Jahre möglich. Der Zuschuss ist freiwillig, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Einkommensgrenzen

- für die Eltern                                          1.080 Euro
- für den alleinstehenden Elternteil           750 Euro
- für jedes Kind                                           350 Euro

Diese Grenze darf das monatliche Nettoeinkommen (Brutto ./. gesetzliche Abzüge wie z.B. Lohn- und Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Soli, Sozialversicherungsbeiträge, zuzüglich sonstige Einnahmen) aller Familienmitglieder um nicht mehr als 100 Euro übersteigen, wobei bei Überschreitungen bis 50 Euro der einfache und bei Überschreitungen von 51 bis 100 Euro der doppelte Überschreitungsbetrag vom Zuschuss abgezogen wird (Härtefallregelung).
Kindergeld, Bundeselterngeld bis zur Höhe des Mindestbetrages von 300,00 Euro und Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung zählen nicht als Einkommen.

Geförderte Urlaubsdauer

Mindestens 12 Tage, höchstens 21 Tage, An- und Abreise je 1 Tag.

Zuschussleistungen

Pro Tag
- für jeden Elternteil                       8 Euro
- für das 1. und 2. Kind je             8 Euro
- für das 3. Kind                             9 Euro
- ab dem 4. Kind  je                    10 Euro
für behinderte Familienmitglieder zusätzlich täglich zwischen 3 Euro und 12 Euro (Höchstbetrag dieser zusätzlichen Förderung: 300 Euro).


Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Die Anträge werden bei den hierfür anerkannten Trägern (Verbänden) gestellt. Dies sind: Arbeiterwohlfahrt, alle Caritasverbände, Diakonisches Werk, Verband allein Erziehender Mütter und Väter, Feriendienst des Bistums Trier – Arche Noah Reisen.
Die Anträge werden bei diesen Verbänden möglichst bis 8 Wochen vor Maßnahmebeginn gestellt, müssen aber auf jeden Fall vor Beginn der Ferienmaßnahme von dort dem

Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport

Franz-josef-Röder-Straße 23

66119 Saarbrücken

zur Entscheidung vorgelegt werden.

Weitere Auskünfte erteilen alle o.g. Verbände sowie das Ministerium (Tel.: 06 81/5 01 - 00, Durchwahl: 5 01 - 3108, E-mail-adresse: r.blaesius@arbeit.saarland.de).