Suchen Sie über:

Thüringen

Landesförderung Thüringen


Allgemeine Voraussetzungen

Familien mit mindestens zwei Kindern oder allein Erziehende mit mindestens 1 Kind. Bei Familien mit besonderen Belastungen genügt die Teilnahme mit einem Kind. Ein Zuschuss kann auch dann gewährt werden, wenn ein Elternteil aus besonderen Gründen an der Teilnahme gehindert ist, oder wenn anstelle der zwingend verhinderten Eltern die Großeltern teilnehmen. Die Familien sollen ihren ständigen Wohnsitz in Thüringen haben. Grundsätzlich kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jedes zweite Jahr ein Zuschuss je Familie gewährt werden. Förderfähig ist der Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder sonstige für Familienerholung geeigneten Einrichtungen in Deutschland sowie die Teilnahme an Angeboten der Familienerholung.

Einkommensgrenzen

Das durchschnittlich erzielte Familiennettoeinkommen in den letzten drei Monaten vor Antragstellung darf den eineinhalbfachen Regelsatz nach § 22 BSHG nicht übersteigen. Für allein Erziehende tritt an die Stelle des Eineinhalbfachen das Zweifache des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes. Übersteigt das Familiennettoeinkommen diesen Betrag bis zu 10 %, wird der Zuschuss um die Hälfte des die Einkommensgrenze übersteigenden Betrages gekürzt.

Geförderte Urlaubsdauer

Mindestens 3, längstens 18 Tage; An- und Abreisetag gelten als ein Erholungstag.

Zuschussleistungen

Pro Tag
- für jedes Elternteil und für das erste und zweite Kind je 8 Euro
- für das dritte und jedes weitere Kind je 10 Euro
- zusätzlich je Angehöriger mit Behinderung 10 Euro

Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Anträge sind beim Landesamt für Soziales und Familie - Landesjugendamt - erhältlich. Die Anträge sollen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn beim Landesjugendamt vorliegen. Die Wohlfahrts- und Familienverbände sind den Familien bei der Auswahl und Vermittlung einer geeigneten Familienerholungsstätte behilflich.


Auskünfte erteilen:

Deutscher Familienverband Landesverband Thüringen e.V.

Am Drosselberg 24-26

99097 Erfurt

Tel: 03 61/ 4 17 20 00

Fax: 03 61/ 42 33 07 73

 

Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V.

Wilhelm-Külz-Straße 33

99084 Erfurt

Tel: 03 61/ 6 72 91 31

 

Diakonisches Werk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen e.V.

Ernst-Thälmann-Straße 90

99817 Eisenach

Tel: 0 36 91/ 81 01 16

 

Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Thüringen e.V.

Bergstraße 11

99192 Neudietendorf

Tel: 03 62 02/ 2 62 21

Fax: 03 62 02/ 2 62 34

 

Arbeiterwohlfahrt Landesverband Thüringen e.V.

Pfeiffersgasse 12

99084 Erfurt

Tel: 03 61/ 21 03 1-0

Fax: 03 61/ 21 03 1-3 49

 

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Thüringen e.V.

Heinrich-Heine-Straße 3

99096 Erfurt

Tel: 03 61/ 3 44 02 01

sowie alle Diakonie- und Caritas-Kreisstellen und die Kreisverbände von Arbeiterwohlfahrt und Deutschem Roten Kreuz